Ist der Park barrierefrei?

Die Wege im Eingangsbereich und im Neumühlepark sind für Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte geeignet. Der Kaiserberg weist eine Steigung von 6 bis teilweise 16% auf. Die Wege auf dem Kaiserberg dürfen nicht befestigt werden, da es sich um ein Naturschutzgebiet handelt. Daher ist der Kaiserberg leider nicht barrierefrei.

Sanitäre Einrichtungen
Sie finden unsere barrierefreien Sanitäreinrichtungen im Eingangsbereich in der Veranstaltungshalle, am Bistro Neumühlepark und in der Gastronomie Buntes Haus auf dem Kaiserberg.

Rollstuhl-Service
Gehbehinderte und ältere Gäste können an der Kasse kostenlos Rollstühle ausleihen. Reservierung notwendig unter T +49 (0) 631-71007-60

Konditionen für Begleitpersonen
Begleitpersonen von Besuchern mit Schwerbehindertenausweis Kennzeichnung B, H und/oder aG erhalten freien Eintritt.

Was ist ein Inklusionsbetrieb?

Wir sind ein Inklusionsbetrieb. Bei uns arbeiten Menschen mit und ohne Beeinträchtigung zusammen.
Mit unseren verschiedenen Inklusionsbetrieben bieten wir Menschen mit Beeinträchtigung einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt. Für uns ist es wichtig, unseren Kunden und der Gesellschaft zu zeigen, dass Menschen mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam sehr wohl eine qualitativ hochwertige Leistung erbringen können. Rund die Hälfte unserer Beschäftigten hat eine Schwerbehinderung, mit unseren Angeboten und Dienstleistungen möchten wir ein klein wenig für ein Umdenken in der Gesellschaft werben.

Gibt es einen Babywickelraum?

Ein Babywickelraum befindet sich im Eingangsbereich bei den Sanitären Anlagen in der Veranstaltungshalle sowie im Bereich der Gastronomie Bistro Neumühlepark und in der Gastronomie Buntes Haus auf dem Kaiserberg.

Dürfen Hunde oder sonstige Haustiere auf das Gelände?

Hunde oder sonstige Haustiere sind auf dem Gelände leider nicht erlaubt.

Wo kann ich Tickets online buchen?

Unter www.gartenschau-kl-shop.de können ausgewählte Tarife als Online-Ticket/Online-Gutschein erworben werden. Sie erhalten nach dem Kauf eine Bestätigung per E-Mail. Diese kann wahlweise ausgedruckt oder beispielsweise mit Hilfe eines Smartphones (QR-Code) an den Kassen vorgezeigt werden. Online Tickets sind jeweils für die gesamte Saison ab Kaufdatum gültig und an einem beliebigen Tag einlösbar.

Was ist der Unterschied zwischen einer Saison- und einer Dauerkarte?

Eine Saisonkarte gilt ausschließlich für die aktuelle Saison. Eine Dauerkarte ist eine Abokarte mit Bankeinzugsverfahren (SEPA-Basis-Lastschriftverfahren).

Welche Bezahlmöglichlkeiten gibt es?
  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Kreditkarte
Wo melde ich mich, wenn ich etwas verloren habe?

An der Kasse Haupteingang befindet sich das Fundbüro. Telefonisch ist dieses unter 0631-71007-60 während der Öffnungszeiten von 9-19 Uhr erreichbar.

Zustimmung zum Parkreglement

Besucher*innen, welche den Park mit einem gültigen Dauereintrittsausweis betreten bzw. ein Tageseintrittsticket an der Kasse oder online erworben haben, stimmen dem Parkreglement ohne Bedingungen zu.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten: Ende März/Anfang April bis 31. Oktober (täglich von 09.00 bis 19.00 Uhr). Besucher können sich darüber hinaus bis zum Einbruch der Dunkelheit im Parkgelände aufhalten (Ausnahme: Sonderveranstaltungen am Abend).

Veranstaltungen

Alle Veranstaltungen sind wetterabhängig – je nach Witterung kann es zu zeitlichen oder örtlichen Verschiebungen bzw. zu gänzlichem Ausfall kommen. Eine Rückerstattung von Eintrittsgeldern wird generell ausgeschlossen.

Online Tickets

Unter www.gartenschau-kl-shop.de können ausgewählte Tarife als Online-Ticket/Online-Gutschein erworben werden. Sie erhalten nach dem Kauf eine Bestätigung per E-Mail. Diese kann wahlweise ausgedruckt oder beispielsweise mit Hilfe eines Smartphones (QR-Code) an den Kassen vorgezeigt werden. Online-Tickets sind jeweils für die gesamte Saison ab Kaufdatum gültig und an einem beliebigen Tag einlösbar.

Nutzung von Inline-Skatern, Rollschuhen, Skateboards, Rollern, etc.

Inline-Skater, Rollschuhe, Skateboards und Roller jeglicher Art sind ausschließlich auf der Skater-Anlage gestattet und somit auch erst dort anzulegen bzw. zu benutzen! Generell nicht gestattet sind Fahrräder ohne Stützräder sowie Segways, Smart Scooter, E-Roller oder ähnliches.

Nutzung von Dreirädern, Fahrrädern mit Stützrädern und Laufrädern

Kinder bis einschließlich 5 Jahre dürfen in Begleitung einer Aufsichtsperson Dreiräder, Fahrräder mit Stützrädern sowie Laufräder im Parkbereich nutzen – jedoch nicht auf der Fußgängerbrücke!

Rollstühle/E-Rollstühle

Rollstühle bzw. E-Rollstühle für Menschen mit Beeinträchtigung sind generell gestattet und darüber hinaus ausleihbar an der Kasse (Haupteingang).

Hunde und andere Tiere

Hunde (ausgenommen sind Blindenführhunde) und andere Tiere dürfen nicht mit in den Park gebracht werden. Es stehen bei Bedarf Hundeboxen zur Verfügung.
Nicht erlaubt ist das Fangen bzw. die Entnahme von Lebewesen im gesamten Parkbereich (somit ist auch das Fischen untersagt).

Nutzung Wooge, Wassertretbecken mit angrenzender Lauter und Wasserspielplatz

Das Baden ist ausschließlich im Neumühlewoog bei gehisster grüner Flagge gestattet (nur dann ist entsprechendes Rettungspersonal vor Ort; die Verantwortung für Schutzbefohlene verbleibt jedoch in jedem Fall bei der jeweiligen Aufsichtsperson wie z.B. Eltern, Großeltern etc.). Das Begehen des Wassertretbeckens, der direkt angrenzenden Lauter sowie des Wasserspielplatzes ist ausdrücklich erlaubt. Nicht erlaubt ist das Fangen bzw. die Entnahme von Lebewesen im gesamten Parkbereich (somit ist auch das Fischen untersagt).

Klettern

Das Klettern ist lediglich an den extra dafür ausgewiesenen Spielgeräten erlaubt (Dino-Figuren gehören keinesfalls dazu). Mutwillige Beschädigungen führen zur Anzeige!

Felswand

Im gesamten Bereich der Felswand besteht Lebensgefahr durch Steinschlag. Die Absperrungen dürfen keinesfalls überquert werden.

Offenes Feuer und grillen

Offenes Feuer, sowie das Grillen sind im gesamten Parkgelände verboten.

Verhalten im Park

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass Anstand, Sitte, Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Besucher nicht gestört oder belästigt werden.

Umgang mit eigenen Wertgegenständen und Fundsachen

Eigene Wertgegenstände müssen entsprechend gegen Diebstahl gesichert werden – der Parkbetreiber kann nicht für Verluste jeglicher Art haftbar gemacht werden. Fundsachen sind grundsätzlich an der Kasse (Haupteingang) abzugeben.

Fotos und Filmaufnahmen

Es ist möglich, dass wir als Parkbetreiber Fotos oder Filmaufnahmen anfertigen, die später auch zu einer Parkkommunikation/Recherche genutzt werden; darüber hinaus gibt es ein mediales Interesse und daher ist es auch möglich, dass Pressevertreter entsprechende Aufnahmen anfertigen sowie veröffentlichen; im Rahmen der DSGVO-Vorschriften.

Aufnahmen durch Privatpersonen

Aufnahmen durch Privatpersonen sind generell möglich, jedoch nur für persönliche und familiäre Zwecke. Nicht gestattet: Verdeckte bzw. heimliche Handlungen, die Aufnahmen betreffen die Intimsphäre oder die Bilder der abgebildeten Personen könnten diskreditierend/diskriminierend wirken. Für gewerbliche Zwecke ist zuvor die Zustimmung der Geschäftsführung einzuholen. Der Einsatz von Drohnen ist grundsätzlich verboten.

Verstöße gegen die Parkordnung

Bei Verstößen gegen die Parkordnung oder bei Nichtbefolgen der Anweisungen unserer Mitarbeiter oder des Aufsichtspersonals müssen Sie mit Parkverweis (ohne Rückvergütung des Eintrittspreises) rechnen. Kontrollen der Tageseintrittstickets sind möglich – daher unbedingt aufbewahren!